Kosten

Wir arbeiten eng mit dem Jugendamt der Stadt Oberhausen zusammen. Über die Übernahme des Betreuungsentgeltes beraten wir Sie gerne.

Für das Mittagessen erheben wir ein pauschales Essensgeld in Höhe von z.Zt. 25,00 Euro pro Monat. Das Essensgeld wird direkt an die Kindertagespflegeperson gezahlt. Eine Förderung durch die Stadt Oberhausen kann unter Umständen erfolgen. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung bei Bedarf gerne weiter.

Seit dem 01.08.2013 hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§24 Abs. 2 SGBVIII).

Für die Betreuung Ihres Kindes wird ein Elternbeitrag, ähnlich wie in Kindertageseinrichtungen, fällig. Der Elternbeitrag ist nach dem Brutto-Jahreseinkommen gestaffelt und an die Stadt Oberhausen gezahlt. Hier gilt, wie im Kindergarten, die Geschwisterregelung, d.h. es muss nur ein Beitrag (und zwar der für den teureren Betreuungsplatz) entrichtet werden.

Mehr Informationen zu den Themen finden Sie auf folgender Seite der Stadt Oberhausen:

Elternbeiträge in Oberhausen